Betriebe, handwerkende und berufspendelnde Personen
发布时间:2026-08-23 | 浏览:1
Hinweis zum Bearbeitungsstand: Aktuell befinden sich Anträge mit dem Eingangsdatum der Kalenderwoche 26 (22.06.2026 bis 28.06.2026) in der Bearbeitung. Stand der Aktualisierung: 11.08.2026.
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Betriebsvignetten, Ausnahmegenehmigungen für berufspendelnde Personen und Handwerkerparkausweise können per Post oder E-Mail in der Vignettenstelle beantragt werden. Für Handwerkerparkausweise steht Ihnen zusätzlich das Berlinweite Online-Verfahren der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung.
Bitte denken Sie daran, dass eine schnelle und effiziente Bearbeitung nur bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen erfolgen kann! Bitte reichen Sie Anträge nur einmalig über einen Kommunikationskanal ein!
Betriebsvignetten
Betriebe können für ihren Betriebssitz eine Betriebsvignette für ein Fahrzeug beantragen. Für jede weitere Betriebsvignette bedarf es eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgutachtens, woraus hervorgeht, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung ohne weitere Betriebsvignette(n) nicht möglich ist. Es muss ein Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Existenzbedrohung und den betriebsbedingten Parkvorgängen dargelegt werden.
Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksämter richtet sich dabei nach den Parkraumbewirtschaftungszonen, in der sich der Betriebssitz befindet.
Hier können Sie Ihre Parkraumbewirtschaftungszone ermitteln.
Übersicht über alle Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins
Antrag auf Erteilung einer Betriebsvignette PDF-Dokument (97.1 kB) - Stand: 07/2023 Download
PDF-Dokument (97.1 kB) - Stand: 07/2023
Dem Antrag ist beizufügen:
Eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung oder bei freiberuflichen Personen ein Nachweis durch das Finanzamt
Eine Kopie der relevanten Seiten des Gewerbemietvertrags, welche die Vertragspartner, das Objekt, die Dauer der Vermietung und die Unterschrift der Vertragsparteien enthalten
Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Bis zu einem Jahr 90 EUR
Bis zu zwei Jahren 130 EUR
Bis zu drei Jahren 160 EUR
Soziale Dienste und Hebammen
Für Fahrzeuge, die zur ambulanten Pflegeausübung eingesetzt werden, können Ausnahmegenehmigungen für die Bezirke beantragt werden, in welchen die Pflege ausgeübt wird.
Antrag für soziale Dienste PDF-Dokument (362.7 kB) - Stand: 04/2025 Download
PDF-Dokument (362.7 kB) - Stand: 04/2025
Dem Antrag ist beizufügen:
Kopie Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bzw. amtlicher Nachweis über Tätigkeit als Hebamme
Kopie Zulassungsbescheinigung(en) von dem/n Fahrzeug(en) (Vor –und Rückseite)
bei Nutzung von Privatfahrzeugen, Begründung, weshalb diese zur Pflegeausübung genutzt werden müssen
Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich nach Antragsumfang (siehe Antragsformular)
Ausnahmegenehmigungen für Berufspendelnde und für die private Pflege von Angehörigen
Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden von:
Personen in Schichtarbeit, deren Arbeitsbeginn vor 6:30 Uhr oder deren Arbeitsende nach 22:30 Uhr liegt
Personen, für die eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
Personen, die regelmäßig wertvolle Musikinstrumente (d. h. mit einem Wert über 10.000 €) mit zur Arbeitsstätte nehmen müssen.
Personen, die privat eine*n Angehörige*n pflegen, können eine Ausnahmegenehmigung in der Parkraumbewirtschaftungszone des Wohnsitzes der zu pflegenden Person beantragen.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für Personen in Schichtarbeit oder aus gesundheitlichen Gründen PDF-Dokument (105.7 kB) - Stand: 01/2024 Download
PDF-Dokument (105.7 kB) - Stand: 01/2024
Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) PDF-Dokument (309.3 kB) - Stand: 07/2023 Download
PDF-Dokument (309.3 kB) - Stand: 07/2023
Dem Antrag für Personen in Schichtarbeit ist beizufügen:
Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
Schichtpläne der letzten 6 Monate mit dem Stempel und der Unterschrift der arbeitgebenden Person
Eine Kopie des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I, auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person sowie das amtliche Kennzeichen erkennbar sind
Bis zu einem Jahr 40 EUR
Bis zu zwei Jahren 60 EUR
Dem Antrag aus gesundheitlichen Gründen ist beizufügen:
Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
Ärztliche Bestätigung zur Nichtnutzung des ÖPNV (Formular)
Aktuelles fachärztliches Attest im Original
Eine Kopie des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I, auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen erkennbar sind
Bis zu einem Jahr 26 EUR
Bis zu zwei Jahren 41 EUR
Bei einer Schwerbehinderung (ab 50 GdB) entfallen die Gebühren. Bitte übersenden Sie dafür eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises.
Dem Antrag für die Mitnahme von Musikinstrumenten ist beizufügen:
Eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises, bzw. eine Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung oder eines Aufenthaltstitels
Ein Nachweis über den Wert des Musikinstrumentes (z. B. Rechnung, Gutachten oder Versicherungsnachweis)
Eine Kopie des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der Name und Anschrift der fahrzeughaltenden Person und das amtliche Kennzeichen kenntlich sind
Bis zu einem Jahr 40 EUR
Bis zu zwei Jahren 60 EUR
Dem Antrag für die private Pflege von Angehörigen ist beizufügen:
Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegebedürftigen Person
Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises der pflegenden Person
Ein Attest der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes im Original, aus dem die Häufigkeit der Pflege ersichtlich ist
Eine Kopie des Fahrzeugscheins/ der Zulassungsbescheinigung Teil I, auf der Name und Anschrift des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen erkennbar sind
Bis zu einem Jahr 26 EUR
Bis zu zwei Jahren 41 EUR
Umschreibung einer gültigen Ausnahmegenehmigung
Bei einem Fahrzeugwechsel oder -diebstahl können bestehende Ausnahmegenehmigungen auf ein neues Fahrzeug umgeschrieben werden.
Antrag auf Umschreibung einer bestehenden Ausnahmegenehmigung PDF-Dokument (90.7 kB) - Stand: 01/2024 Download
PDF-Dokument (90.7 kB) - Stand: 01/2024
Dem Antrag auf Umschreibung ist beizufügen:
Die alte Ausnahmegenehmigung (Vignette) im Original bzw. die Reste davon
Bei Diebstahl des Fahrzeuges eine polizeiliche Diebstahlanzeige
Handwerkerparkausweise
Handwerkerparkausweise Seit 1. November 2012 können handwerkende Personen eine Ausnahmegenehmigung für alle Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins erhalten. Ein Handwerkerparkausweis kann für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, darf jedoch zu jeder Zeit nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Handwerkerparkausweise können auch über das Online-Verfahren beantragt werden.
online Verfahren der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Weitere Informationen zum Online Verfahren
Antrag für die Erteilung eines Handwerkerparkausweis PDF-Dokument (753.8 kB) - Stand: 01.2020 Download
PDF-Dokument (753.8 kB) - Stand: 01.2020
Folgeseite zum Antrag der Handwerkerparkausweise (Liste) PDF-Dokument (212.4 kB) - Stand: 01.2020 Download
PDF-Dokument (212.4 kB) - Stand: 01.2020
Arbeitsstättennachweis für Handwerkerparkausweise PDF-Dokument (661.9 kB) - Stand: 01.2020 Download
PDF-Dokument (661.9 kB) - Stand: 01.2020
Informationen zum Parkausweis für Handwerke PDF-Dokument (152.9 kB) - Stand: 01.2020 Download
PDF-Dokument (152.9 kB) - Stand: 01.2020
Dem Antrag ist beizufügen:
Eine Kopie der Handwerkerkarte, des Handelsregisterauszugs oder eine Bescheinigung der IHK Für alle im Antrag benannten Fahrzeuge:
Eine Kopie des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I, auf welcher Name und Anschrift der fahrzeughaltende Person und das amtliche Kennzeichen erkennbar sind
Ein Bildnachweis, der belegt, dass das Fahrzeug für die handwerkliche Tätigkeit genutzt werden soll (Kennzeichen muss deutlich erkennbar sein)
Bis zu sechs Monate 130 EUR (25 EUR je weiteres Fahrzeug)
Bis zu 12 Monate 200 EUR (40 EUR je weiteres Fahrzeug)
Bis zu 24 Monate 350 EUR (70 EUR je weiteres Fahrzeug)
Vignettenstelle
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Telefonische Sprechzeiten: Mo, Di, Do in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr
Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin
Tel.: (030) 9018-22852
E-Mail an die bearbeitende Stelle für die Betriebsvignetten des Bezirksamt Mitte von Berlin
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